Die Verordnung.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, legt gemeinsame Regeln für Systeme der künstlichen Intelligenz fest, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise.
Die Regeln richten sich nach dem Risiko. Bestimmte Praktiken sind verboten. Hochrisiko-Systeme, etwa solche in Bildung, Personalauswahl oder mit biometrischen Daten, müssen Anforderungen an Daten, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Genauigkeit erfüllen. Für andere Anwendungen gelten Transparenzpflichten, und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck haben eigene Regeln.
Die Pflichten hängen von der Rolle ab. Der Anbieter entwickelt ein System und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr; der Betreiber verwendet es in eigener Verantwortung. Wer ein von anderen entwickeltes Modell in ein eigenes Produkt einbaut, ist Anbieter des Systems, während die Pflichten für das Modell bei dessen Entwicklern bleiben.
Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte digitale Omnibus zur KI, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat den Zeitplan und einige Pflichten geändert, darunter die zur KI-Kompetenz.