Unternehmen · Aktualisiert am 15. September 2026

KI-
Verordnung.

Was die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz vorsieht, ab wann sie gilt und was sie für Forschung, Produkte und Arbeit der FISIT S.r.l. bedeutet, die unter der Marke Analytiko auftritt.

Die Verordnung.

Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, legt gemeinsame Regeln für Systeme der künstlichen Intelligenz fest, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise.

Die Regeln richten sich nach dem Risiko. Bestimmte Praktiken sind verboten. Hochrisiko-Systeme, etwa solche in Bildung, Personalauswahl oder mit biometrischen Daten, müssen Anforderungen an Daten, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Genauigkeit erfüllen. Für andere Anwendungen gelten Transparenzpflichten, und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck haben eigene Regeln.

Die Pflichten hängen von der Rolle ab. Der Anbieter entwickelt ein System und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr; der Betreiber verwendet es in eigener Verantwortung. Wer ein von anderen entwickeltes Modell in ein eigenes Produkt einbaut, ist Anbieter des Systems, während die Pflichten für das Modell bei dessen Entwicklern bleiben.

Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte digitale Omnibus zur KI, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat den Zeitplan und einige Pflichten geändert, darunter die zur KI-Kompetenz.

Zeitplan.

  1. Inkrafttreten

    Die Verordnung wird am 12. Juli 2024 veröffentlicht und tritt zwanzig Tage später in Kraft.

    In Kraft
  2. Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz

    Es gelten die Verbote nach Artikel 5 und Artikel 4 zur KI-Kompetenz.

    Anwendbar
  3. Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und Governance

    Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsichtsbehörden und Sanktionen.

    Anwendbar
  4. Allgemeine Geltung

    Es gilt der allgemeine Teil der Verordnung, einschließlich der Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Regeln für Hochrisiko-Systeme wurden verschoben.

    Anwendbar
  5. Synthetische Inhalte und neue Verbote

    Frist für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte von Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Es gelten die 2026 hinzugefügten Verbote für realistische intime Inhalte ohne Einwilligung und für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

    Bevorstehend
  6. Hochrisiko: Anhang III

    Anforderungen an Hochrisiko-Systeme in den in Anhang III genannten Bereichen, darunter Biometrie, Bildung, Beschäftigung und Zugang zu wesentlichen Diensten.

    Bevorstehend
  7. Hochrisiko: Produkte

    Anforderungen an Hochrisiko-Systeme in Produkten, die unter die in Anhang I genannten Vorschriften fallen, etwa Maschinen, Spielzeug und Medizinprodukte.

    Bevorstehend

In Italien.

Das Gesetz Nr. 132 vom 23. September 2025, in Kraft seit dem 10. Oktober 2025, ergänzt den europäischen Rahmen um nationale Bestimmungen. Es benennt die Agentur für das digitale Italien (AgID) und die Nationale Agentur für Cybersicherheit (ACN) als nationale Behörden für künstliche Intelligenz, unbeschadet der Zuständigkeiten von Banca d’Italia, CONSOB und IVASS. Es enthält Regeln zum Einsatz von KI in der Arbeit und in freien geistigen Berufen, zum Urheberrecht und zur Einwilligung Minderjähriger und schafft den Straftatbestand der rechtswidrigen Verbreitung von mit KI erzeugten oder veränderten Inhalten (Artikel 612-quater des italienischen Strafgesetzbuchs).

Am 4. August 2026 hat der Ministerrat zwei Durchführungsdekrete endgültig verabschiedet. Stand 15. September 2026 sind sie noch nicht im italienischen Amtsblatt veröffentlicht.

Was sie
für uns
bedeutet.

Vier Bereiche unserer Arbeit, auf die sich die Verordnung unterschiedlich auswirkt.

  1. 01

    Forschung

    Die Verordnung gilt nicht für Systeme, die eigens für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung entwickelt und in Betrieb genommen werden (Artikel 2 Absatz 6), und nicht für Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten vor dem Inverkehrbringen (Artikel 2 Absatz 8). Tests unter Realbedingungen fallen nicht unter diese Ausnahme. Andere Vorschriften, zuerst die DSGVO, gelten weiterhin.

    Phase 1 von MNEMOS läuft vollständig in Simulation und fällt unter diese Ausnahme. Spätere Phasen sehen physiologische Signale vor, die nach den Leitlinien der Kommission biometrische Daten sind. Deshalb prüfen wir vor jeder Phase mit Teilnehmenden die Einstufung des Systems anhand der Verbote nach Artikel 5 und der Hochrisiko-Fälle in Anhang III, darunter die Emotionserkennung, die am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verboten ist.

    GrundlagenArtikel 2, 3 und 5 und Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689; Leitlinien der Kommission zu verbotenen Praktiken (2025). MNEMOS-Fortschritt.

  2. 02

    Produkte

    MurphFin und Cryterio binden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ein, die von Dritten entwickelt wurden. Für diese Systeme ist FISIT Anbieter; die Pflichten für die Modelle, etwa die Dokumentation für Unternehmen, die sie einbinden, bleiben bei deren Entwicklern.

    Fällt eine Funktion unter die Hochrisiko-Fälle in Anhang III, etwa die Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, ändern sich die Pflichten: Neue Funktionen werden deshalb vor der Freigabe bewertet. Wo ein Produkt mit Menschen interagiert oder Texte und Bilder erzeugt, gelten seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten nach Artikel 50.

    GrundlagenArtikel 3, 25, 50 und 53 der Verordnung (EU) 2024/1689.

  3. 03

    Personalauswahl

    In unseren Auswahlverfahren kann ein KI-Modell eine unverbindliche Punktzahl für offene Antworten eines Fragebogens vorschlagen. Es erhält nur den Text der Frage und der Antwort, und die endgültige Punktzahl vergibt ein Mensch, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

    Anhang III Nummer 4 zählt Systeme zur Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern zu den Hochrisiko-Systemen. Die entsprechenden Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027: Bis dahin wird diese Funktion anhand dieser Anforderungen überprüft.

    GrundlagenAnhang III Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689; Artikel 22 DSGVO. Datenschutzerklärung.

  4. 04

    Interner Einsatz

    Wir nutzen KI-Werkzeuge auch in der täglichen Arbeit, nach zwei Regeln aus den Verhaltensregeln: Wir geben keine vertraulichen Daten von Kunden, Partnern oder aus der Forschung in Dienste Dritter ein, und jedes Ergebnis eines Modells wird von einem Menschen geprüft.

    Artikel 4 verlangt in der durch den Omnibus geänderten Fassung von Anbietern und Betreibern Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und der Personen zu fördern, die die Systeme in ihrem Auftrag nutzen, unter Berücksichtigung von Kenntnissen und Einsatzkontext. Diese Pflicht betrifft auch uns.

    GrundlagenArtikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Verhaltensregeln · Ethische Grundsätze.

Quellen.

Diese Seite fasst den Rechtsrahmen und unsere Anwendung zusammen. Sie ersetzt weder den Wortlaut der Vorschriften noch eine Rechtsberatung.